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Projektleitung: 

Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann  

 

Projektbearbeitung:

Ass. iur. Alexandra Unkelbach

 

"Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen

 durch plural zusammengesetzte Gremien"

 

Laufzeit 15.02.1999 bis 14.02.2002

 

Das Projekt wird innerhalb der Sektion III

 

"Verwaltung zwischen Staat und Gesellschaft"

 

auf Initiative des Projektleiters Univ.-Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann aus Eigenmitteln des FÖV durchgeführt. 

 

 

Projektbeschreibung:

I. Projektidee   

In der Politikberatung sowie in der öffentlichen Verwaltung findet sich eine schier unüberschaubare Zahl von Beiräten, Kommissionen und Ausschüssen, die zum Teil beratend, zum Teil entscheidend tätig sind. So ließ sich die Politik in jüngster Zeit von der Zuwanderungskommission, der Wehrstrukturkommission oder dem Ethikbeirat beraten. 

Jedem Bundesministerium stehen mehrere Beratungsgremien zur Seite, so gibt es einen Beirat für die Rehabilitation der Behinderten, einen Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, eine Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung, einen Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe, eine Sachverständigenkommission für gewerblichen Rechtsschutz und viele mehr. Regelmäßig berichten die Monopolkommission und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (kurz „die fünf Weisen“ genannt) über die Wirtschaftslage. Außerdem  bedient sich der Staat privater Vereine wie des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) oder des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) zur Ausarbeitung von Normen. Schließlich gibt es auch Gremien, deren Beratungsergebnisse nicht der Umsetzung durch die Exekutive bedürfen, weil sie selbst mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind. Zu denken ist etwa an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die Rundfunk- und Fernsehräte oder die Bundes- und Landespersonalausschüsse.  

Fortwährend initiiert der Staat neue Gremien und löst alte auf. Eine Aufstellung aller staatlich institutionalisierten Gremien gibt es nicht. Niemand weiß, wie viele solcher Kommissionen in Deutschland tätig sind, ihre Zahl geht vermutlich in die Tausende.

Aus Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaften ergeben sich aus der Präsenz der Gremien mehrere interessante Fragen. Warum bedient man sich solcher Gremien? Wie sind sie in den (in der Regel hierarchisch strukturierten) Verwaltungsaufbau einzuordnen? Wer benennt und ernennt die Mitglieder? Woraus ergibt sich ihre demokratische Legitimation? 

II. Vorgehensweise  

Aufgrund der immensen Zahl der Gremien und der damit verglichenen kurzen Projektlaufzeit musste eine Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen werden. Daher wurden im Rahmen des Projekts ausschließlich staatlich institutionalisierte Gremien auf Bundesebene untersucht, außerdem beschränkt sich die Untersuchung auf solche Gremien, in denen zumindest auch Private vertreten sind, die also nicht ausschließlich mit Amtsträgern besetzt und demnach plural zusammengesetzt sind. 

Im Rahmen des Projektes wurde eine Aufstellung der wichtigsten auf Bundesebene tätigen plural zusammengesetzten Gremien erarbeitet, in der Angaben über Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsgrundlagen und Zusammensetzung enthalten sind. So findet sich im nunmehr vorliegende Forschungsbericht  eine Liste von 100 Gremien, von der Ankaufskommission des Bundes über den Kerntechnischen Ausschuss bis zur Zuwanderungskommission.

Um eine weitere wissenschaftliche Bearbeitung zu ermöglichen, wurden die Gremien in Typen eingeteilt, um sodann die im Zusammenhang mit dem Gremienwesen stehenden verfassungsrechtlich interessanten Fragestellungen zu identifizieren und erste Problemlösungsansätze zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieses ersten Teils des Forschungsprojektes sind in dem im Januar 2001 veröffentlichten Forschungsbericht  nachzulesen. Eine erste Vertiefung einzelner Fragen findet sich in dem vom Projektleiter herausgegebenen Tagungsband.

III. Ausblick      

Aufbauend auf der erarbeiteten Typologie beschäftigt sich der aktuell bearbeitete zweite Teil des Forschungsprojektes  mit der Frage des Rechtsschutzes gegen Gremienentscheidungen. Über den Fortgang der Untersuchung werden wir regelmäßig auf unseren Projektseiten berichten.

 

 



Forschungsprojekt: 

Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV)   

Postfach 1409 - D-67324 Speyer