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EINFÜHRENDE GEDANKEN Hill/Hermonies: Laufzeit 01.07.2003 bis 30.06.2005
Nach
der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in verschiedenen Bereichen der öffentlichen
Verwaltung stehen auch Parlament und Regierung vor dieser Herausforderung. Mit
der Abkehr von einem ressortbezogenen und der Hinwendung zu einem
ergebnisorientierten Haushalt, der Möglichkeit leistungsbezogener
Planaufstellung und in Rheinland-Pfalz der Aufnahme von Leistungsaufträgen wird
das bisherige – oft als unzureichend bezeichnete – Haushaltsverfahren in
ersten Schritten umgestellt.
Dies
wirft die Frage auf, inwieweit die Rechte des Parlaments bei dieser Entwicklung
berührt werden. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung in der
Staatsorganisation gilt es, die Veränderungen der Balance zu überprüfen.
Parallel dazu trifft diese Entwicklung im Haushaltsbereich auf ein Bedürfnis
nach genereller Erneuerung. In der bisherigen Ausgestaltung des
Haushaltsverfahrens ist dem Parlament in der Zwischenzeit mehr die Rolle eines
Statisten zuteil geworden, da aufgrund der detaillierten kameralistischen
Unterteilung des Haushalts kaum mehr die Möglichkeit gegeben ist, bei der
Verabschiedung des Haushalts von einer Entscheidung über Grundsatzfragen und
–politiken zu sprechen.
Bei
der Behandlung dieser Themenbereiche gilt es, die Funktion des Parlaments als
Haushaltsgesetzgeber und den Budgetierungsgedanken des Neuen Steuerungsmodells
herauszuarbeiten. Unter Bezugnahme auf die besondere Situation in
Rheinland-Pfalz und die dortige Einführung von Leistungsaufträgen in das
rheinland-pfälzische Haushaltsrecht soll der Einfluss auf das
Gewaltenteilungsverhältnis behandelt werden. Das Budgetrecht des Parlaments und
das Recht der Regierung auf Haushaltsinitiative und –vollzug werden auch hier
durch diese Umstellung berührt. Zu untersuchen sind daher die
Verfassungskonformität der Umstellung und die Notwendigkeit von Veränderungen
der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Auf
dieser Basis sind sowohl Lösungsansätze weiterzuentwickeln als auch Grundlagen
zukünftiger Leistungsaufträge auszuarbeiten. Dies umfasst auch die
Konkretisierung einer möglichen unterjährigen Zusammenarbeit, die zur
Rechtsklarheit und –sicherheit für den Haushaltsgesetzgeber zur Orientierung
bei der weiteren Entwicklung notwendig ist.
Hinsichtlich
des Ablaufs des Projekts werden zunächst das bisherige Haushaltsverfahren, die
hier vorgenommene Einführung des Neuen Steuerungsmodells und die
gesetzgeberischen Initiativen (§§ 6a HGrG, 7a LHO-RP) sowie die
Einführung der Leistungsaufträge untersucht. Dabei
stehen zunächst ihre Herkunft, Struktur und Terminologie sowie auch ihre
Abgrenzung zu Zielvereinbarungen im Mittelpunkt. Auch finden die ersten
praktischen Erfahrungen und das Verfahren (vgl. z.B. § 7 LHG-RP 2004)
sowie die Rechtsgrundlagen (§§ 7b, 20a LHO-RP) besondere Berücksichtigung.
Daran
schließt sich die Ausarbeitung der verfassungs- und haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen und vor allem der Grundsätze der Gewaltenteilung/-verschränkung
im Haushaltsverfahren an. Dies ist dann Maßstab für die Überprüfung der
bestehenden und geplanten Leistungsaufträge und für Ausarbeitung und
Formulierung von Verbesserungsvorschlägen (vgl. LT-Drs. 14/2890 v.
5.2.2004) sowie für die Entwicklung eines organisatorischen Rahmens bei einer
unterjährigen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament bzw.
Haushaltsausschuss (Berichterstattung, "Nachsteuerung").
Diese
Überlegungen erfassen auch bereits bestehende Lösungskonzepte wie insbesondere
die Parlamentarische Steuerungsordnung oder auch Erfahrungen aus dem Ausland. Eine
konkrete Bewertung der bestehenden Situation rundet die Untersuchung schließlich
ab.
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) - Postfach 1409 - D-67324 Speyer
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